Baugesetzbuch § 194 Verkehrswert
Baugesetzbuch § 194 Verkehrswert
Der wohl behütete Schatz des „Wissens“ entspricht in unserer medialen Gesellschaft einer Form von Armut. Durch das Teilen wird es nicht weniger, vielmehr entsteht Reichtum.
Copyright © 2011 Verkehrswert.com - Alle Rechte vorbehalten.
Der Verkehrswert / marktwert nach dem Baugesetzbuch (§ 194 BauGB)
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Das Baugesetzbuch liefert eine Legaldefinition für den Begriff von Verkehrswert / Marktwert.
Verkehrswert
Vergleichswert
§ 194 BauGB
Weitere gängige Verfahren der Immobilienbewertung
Die Schaubilder zum Verfahren
Die Gesetze zum Verfahren
Die Schaubilder zum Verfahren
Legaldefinition Verkehrswert
nicht normierte Verfahren
Der Verkehrswert und seine Verfahren zur Feststellung
DCF-Verfahren
Discounted Cash Flow Verfahren
Residualwert
Diese Verfahren werden noch folgen und ausführlich dargestellt
Immobilienbewertung Informationsplattform