Das Verfahren
Verfahren der Finanzbehörden
Schema des
gemeinen Wertes
Der wohl behütete Schatz des „Wissens“ entspricht in unserer medialen Gesellschaft einer Form von Armut. Durch das Teilen wird es nicht weniger, vielmehr entsteht Reichtum.
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Vergleichswertverfahren § 183 BewG
Das Vergleichswertverfahren bietet sich für Wohn- und Teileigentum an, da sich hier der Markt am ehesten wieder spiegelt (wesentliche Grundlage aus der WertV). Von den Gutachterausschüssen werden teilweise Vergleichsfaktoren (Wohnungsgröße, Wohnungslage, Ausstattungen, usw.) zur Verfügung gestellt, auf deren Grundlage die Wertermittlung basiert. Zu beachten ist hier jedoch, dass sich diese Werte auf das Gebäude beziehen und nicht auf das Grundstück, daher muss für das Grundstück bei Verwendung von Vergleichsfaktoren für das Gebäude ein gesonderte Bewertung durchgeführt werden. Der Wert bildet sich somit aus dem Anteil am Gebäudewert und dem Anteil am Grundstückswert. Hieraus bildet sich der Wert im Vergleichswertverfahren.
Das Ertragswertverfahren nach §§ 184 ff. BewG
Berechnung bei Einfamilien
und Zweifamilien-häusern
Berechnung bei Wohn- / Teileigentum
Berechnung bei Wohn- / Teileigentum
Das Sachwertverfahren nach §§ 189 ff. BewG
Die Bodenwertermittlung ist in beiden Verfahren (Sachwert wie Ertragswert) identisch.
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Erläuterung des Bewertungsmodells der Finanzbehörden auf der Grundlage des Bewertungsgesetzes
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